Bei der Lagerung von Holzpellets kann als Richtwert für das erforderliche Fassungsvermögen das 1,2- bis 1,5-fache des Jahresbedarfs herangezogen werden. Dies entspricht bei modernen, gut gedämmten Einfamilienhäusern (mit ca. 150 m² Wohnfläche) einem Lagervolumen von ca. 6m³. Als Faustformel für die Bemessung des erforderlichen Lagerraumvolumens in Kubikmetern (inkl. Leerraum) ist der Heizleistungsbedarf mit 0,9 zu multiplizieren.

Grundsätzlich sollte das Pelletlager länglich-rechteckig sein, wobei die Breite – wenn möglich – 2 m nicht übersteigen soll. Zusätzlich gilt, dass je schmaler der Raum ist, desto geringer ist sein nicht zur Pelletlagerung nutzbares Volumen. Aus diesem Grund ist ein länglicher Lagerraum einem quadratischen vorzuziehen.

Die Lagerung der Pellets kann sowohl im Gebäude (Lagerraum, Sacksilo oder Lagertank) als auch außerhalb des Gebäudes (Sacksilo, Lagertank oder Erdtank) erfolgen. Der von außen gut zugängliche Befüllstutzen sollte in der Mitte der schmalen Seite unterhalb der Decke montiert werden. Der Absaugstutzen muss auf gleicher Höhe mit mindestens 50 cm Abstand zum Befüllstutzen angebracht sein.

Bei Lagerräumen, die von der breiten Seite her befüllt werden sollen, sind die Stutzen weiter auseinander (ca. 1/3 der Raumbreite) anzuordnen, damit sie wechselseitig zum Befüllen und Entleeren genutzt werden können. Beide Stutzen und Verbindungsrohre müssen an einen Potentialausgleich angeschlossen sein. Auf der dem Befüllstutzen gegenüberliegenden Seite muss eine Prallmatte senkrecht in einem Abstand von ca. 5 cm zur Wand angebracht werden.

Quellenangaben: Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten.


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